Hallo Jugendliche, in der heutigen Ausgabe des Wittlager Kreisblattes vom 10.03.2010 wurde auf der Titelseite ein Artikel mit der Überschrift „Lebenslänglich auch für Jugendliche“ veröffentlicht (siehe weiter unten). In dem Artikel wird darüber berichtet, dass der Bundesgerichtshof die nachträgliche Sicherheitsverwahrung auch im Jugendstrafrecht für zulässig erklärt hat. Das bedeutet, dass auch junge Schwerkriminelle nach Ende…
